Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Dieser spanische Plan im Umfang von 500 Millionen Euro, finanziert durch die Wiederaufbau- und Konjunkturfazilität, wird den Ausbau von Breitband-Backbone-Netzen unterstützen und die Entwicklung effizienter Mobilfunkdienste in Spanien fördern. Dies wird Verbrauchern und Unternehmen in ländlichen Gebieten den Zugang zu hochwertigen Mobilfunkdiensten ermöglichen und so zum Wirtschaftswachstum Spaniens und den strategischen Zielen der EU für den digitalen Wandel beitragen.“

Das spanische Maß

Das Programm, das bis zum 31. Dezember 2025 gilt, wird aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert, nachdem die Kommission den spanischen Aufbau- und Resilienzplan (RRP) positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat. Der spanische RRP umfasst bedeutende Investitionsprojekte im Bereich der elektronischen Kommunikation, darunter den Ausbau leistungsfähiger Mobilfunknetze. Das heute genehmigte Programm betrifft den Ausbau von Breitband-Backbone-Netzen.

Im Rahmen dieses Programms erfolgt die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen an Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste und Infrastrukturunternehmen. Die Begünstigten werden in einem offenen, wettbewerbsorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt. Die Fördersumme pro Begünstigtem beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten. Mit der Maßnahme wird der Ausbau von Glasfaser-Breitband-Backhaul-Netzen finanziert, um bestimmte Basisstationen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern anzuschließen, die bis zum 31. Dezember 2025 ohne öffentliche Förderung über kein solches Netz verfügen würden.

Ziel des Regimes ist es, eine breite Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen zu gewährleisten, die in der Lage sind, den Endnutzern zuverlässige und qualitativ hochwertige elektronische Kommunikationszugangsdienste bereitzustellen und so ihren gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Kommissionsbewertung

Die Kommission bewertete das Vorhaben im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder bestimmter Wirtschaftsregionen zulässt.


Die Kommission stellte fest, dass
die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, um Marktdefizite zu beheben, insbesondere den Mangel an bestehenden oder geplanten Backhaul-Verbindungen in den Zielgebieten, die typischerweise in abgelegenen und dünn besiedelten Regionen Spaniens liegen. Das Vorliegen eines Marktdefizits wurde durch die Erfassung der aktuell verfügbaren und geplanten Breitbandinfrastruktur sowie durch eine von den spanischen Behörden durchgeführte öffentliche Konsultation ermittelt.
Die Maßnahme hat einen Anreizeffekt, da sie den Ausbau leistungsstarker Backhaul-Netze erleichtert, die private Betreiber aufgrund hoher Ausbaukosten nicht realisieren wollen. Das Programm wird die Verfügbarkeit effizienter und innovativer Mobilfunkdienste in den Zielgebieten zum Vorteil von Verbrauchern, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor verbessern. Darüber hinaus wird es zur Beseitigung sozialer oder regionaler Ungleichheiten, insbesondere in ländlichen Gebieten, beitragen.
Das Programm enthält ausreichende Schutzmechanismen, um sicherzustellen, dass unzulässige Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden und die Beihilfe die Handelsbedingungen nicht entgegen dem gemeinsamen Interesse beeinträchtigt. Insbesondere werden alle Begünstigten des Programms in einem offenen, wettbewerbsorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren ermittelt. Spanien wird zudem die Wiederverwendung bestehender Infrastruktur fördern. Schließlich gewährleistet die Maßnahme einen gleichberechtigten, offenen und diskriminierungsfreien Zugang für alle Nutzer zu den subventionierten Netzen.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission das spanische Programm gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.