Bei dieser Ausschreibung erfolgt die Bearbeitung der Unterlagen elektronisch über die Website www.prienmadrid.es . Bonet erklärte: „Unsere Aufgabe als Verband ist es, die Installationsunternehmen stets zu unterstützen. Aus diesem Grund bietet der Verband allen Installateuren, die Fragen haben oder ihre Anträge lieber in den Büros von APIEM einreichen möchten, Unterstützung, Beratung und Hilfe an.“
Elena González-Moñux erklärt: „Dieser Sanierungsplan zielt darauf ab, die Sicherheitsbedingungen zu verbessern und die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern, wie z. B. die Sanierung gemeinsamer elektrischer Installationen in Wohngebäuden, die Installation von selbsttestenden Notgeräten sowie Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung, wie z. B. der Austausch von Leuchten und der Austausch herkömmlicher Schalter/Drucktaster durch Präsenzmelder.“.
Der Umsetzungszeitraum läuft vom 20. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und verfügt über ein Budget von einer halben Million Euro. Laut Iván Vaquero, einem Techniker bei FENERCOM, „werden die Anträge in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs (Tag und Uhrzeit) bearbeitet, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind, und die Hilfe wird über die Installateure weitergeleitet, obwohl die Subvention tatsächlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft erhalten wird.“.
Antragsverfahren:
Jede natürliche oder juristische Person, die von dem Sanierungsprogramm profitieren möchte, muss sich an ein teilnehmendes Installationsunternehmen wenden. Dieses muss in der Liste der teilnehmenden Unternehmen eingetragen sein. Die Registrierung ist ganz einfach: Besuchen Sie www.prienmadrid.es, gehen Sie zum Reiter „Installateure“, registrieren Sie sich als teilnehmender Installateur und erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort per E-Mail.
Das teilnehmende Installationsunternehmen füllt das Antragsformular für die Förderung aus, das sowohl vom Eigentümer als auch vom Installationsunternehmen unterschrieben werden muss. Dieses Antragsformular ist über den Reiter „Zugang“ auf dieser Website einzureichen. Auf Wunsch des Installateurs kann dieser Vorgang von APIEM-Technikern übernommen werden; alternativ kann er auch selbstständig ausgefüllt werden.
Das Bearbeitungsverfahren umfasst zwei Phasen:
• Phase 1: Der teilnehmende Installateur muss das unterschriebene Antragsformular zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:
o Der vom Eigentümer der Anlage genehmigte detaillierte Kostenvoranschlag
o Die spanische Steueridentifikationsnummer (NIF/NIE) des Antragstellers (bei Privatpersonen)
o Der Steuerausweis oder ein Dokument, das die Steueridentifikationsnummer belegt
o Gegebenenfalls die Vollmacht des Vertreters und dessen NIF/NIE
o Die vom Sekretariat/Verwaltungsbeamten ausgestellte Bescheinigung über die NIF des Vertreters als Nachweis der Vertretung
Alle diese Unterlagen müssen bei der Energiestiftung eingereicht werden, um die Kreditreservierung zu sichern. Dadurch wird der Förderantrag registriert und automatisch eine entsprechende Kreditreservierung erstellt. Vaquero stellte klar: „Dies garantiert nicht die Förderung direkt, sondern lediglich die Kreditreservierung.“.
• Phase 2: Anschließend müssen die teilnehmenden Installationsunternehmen innerhalb von 4 Monaten nach Antragstellung und immer vor dem 31. Dezember 2018 die folgenden Unterlagen bei der Energy Foundation einreichen:
oder Kontoauszug des Kontoinhabers oder Kopie einer Quittung, die die Inhaberschaft des Bankkontos belegt
, oder Rechnung (keine Pro-forma-Rechnung) mit ausreichend detaillierter Aufschlüsselung der Transaktionen
oder Bankzahlungsbelege, wobei nur Bankbelege für Überweisungen und Schecks mit ordnungsgemäßer Nachverfolgbarkeit akzeptiert werden,
oder gegebenenfalls eine Kopie der von der Industrieaufsichtsbehörde (EICI) ausgestellten Bescheinigung über die elektrische Anlage;
oder Bescheinigungen über die Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie über das Fehlen von Schulden im laufenden Zahlungszeitraum gegenüber der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
Sobald die Energiestiftung alle notwendigen Prüfungen durchgeführt hat, entscheidet sie über die Gewährung der Beihilfe. „Für die Berechnung der Beihilfe müssen sowohl die Rechnungen als auch der Zahlungsnachweis aus dem Zeitraum zwischen dem 20. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018 stammen“, erklärte Vaquero.
Produktdatenbank
Ein weiteres Merkmal dieses neuen Erneuerungsplans ist die Datenbank mit zugelassenen Produkten verschiedener Hersteller. „Installateure, die ein anderes Produkt mit denselben Spezifikationen verwenden möchten, können dies frei tun. Sie können diese Informationen über APIEM bereitstellen, das sich dann mit FENERCOM in Verbindung setzt. Nach Überprüfung, ob das Produkt die erforderlichen Spezifikationen erfüllt, wird es in die Datenbank aufgenommen“, erklärte Vaquero.
Förderbetrag
1. Umfassende Sanierung der gemeinsamen Elektroinstallation in Wohngebäuden: 100 € pro Anschluss (einzelner Abzweig) im sanierten Gebäude. Dabei wird die Gesamtzahl der Anschlüsse im Gebäude berücksichtigt, auch wenn in einigen davon kein Zähler installiert ist.
2. Austausch von Leuchten in Gemeinschaftsbereichen:
– Einbauleuchten: 15 € pro Stück (inkl. Montage)
– Deckenleuchten: 30 € pro Stück (inkl. Montage)
3. Austausch herkömmlicher Schalter/Taster durch Präsenzmelder: 20 € pro installiertem Präsenzmelder.
4. Installation von selbsttestenden Notrufgeräten: 10 € pro installiertem selbsttestenden Notrufgerät.
