Glasfasertechnik ist effizienter, viel schneller, hat eine geringere Latenz, eine höhere Kapazität und verbraucht zudem weniger Energie.

Es ist zu beachten, dass Kupferkabel beim Recycling besser genutzt werden können; sie können immer wieder recycelt und wiederverwendet werden, ohne ihre Eigenschaften zu verlieren.

Die Stilllegung der Kupfervermittlungsstellen gemäß den Vorgaben der CNMC (Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb) ist ein laufender und bereits weit fortgeschrittener Prozess. Dadurch werden die Kupferanschlussleitungen der stillgelegten Vermittlungsstellen (sowie alle von den Vermittlungsstellen ausgehenden Kupferkabel, die das Zuleitungs- und Verteilungsnetz bilden) ungenutzt.Laut Telefónica selbstdie Entfernung von rund 65.000 Tonnen Kabel.

Darüber hinaus wird die Zahl der ungenutzten Adernpaare und Kabel stark ansteigen, wenn in den kommenden Jahren Vermittlungsstellen mit angeschlossenen Betreibern geschlossen werden; es handelt sich dabei um größere Vermittlungsstellen, die insgesamt eine hohe Anzahl von Kupferadern ausmachen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Rahmen für die Schließung von Vermittlungsstellen im Zuge der jüngsten, vor einigen Monaten von der CNMC genehmigten Überprüfung des Breitbandmarktes aktualisiert wurde (Grünes Licht für die neue Regulierung der Glasfasermärkte). Um die endgültige Umstellung von Kupfer- auf Glasfaseranschlüsse zu erleichtern, verkürzt die neue Maßnahme den regulierten Zeitraum für die Schließung von Kupfervermittlungsstellen mit entbündeltem Zugang von fünf auf zwei Jahre. Diese Vermittlungsstellen, für die zuvor ein fünfjähriger Zeitraum galt, sind die größten, und die Betreiber haben dort ihre Breitbandausrüstung untergebracht. Von insgesamt 835 wurden bisher 13 geschlossen. Schließungen von Vermittlungsstellen mit dem zweijährigen Zeitraum wurden bereits gemeldet, konkret 577. Alle anderen bisher geschlossenen Vermittlungsstellen boten entweder nur indirekte Zugangsdienste an oder keine Wholesale-Dienste.

Öffentliche Konsultation läuft.
Telefónica hat die CNMC (Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb) über den Verkauf und die anschließende Rückmietung eines Teils ihres Kupferleitungsnetzes informiert. Dieser Vorgang ist als freiwillige Trennung im Sinne von Artikel 17 des LGTEL (Allgemeines Telekommunikationsgesetz) zu werten. Die Analyse der Kauf- und Mietverträge zeigt, dass Telefónica bis zum Ende der regulatorischen Verpflichtungen der CNMC für Kupferleitungen allein für die Bereitstellung von Wholesale-Diensten im Zusammenhang mit ihrem traditionellen Netz verantwortlich ist. Diese Dienste sind in den Wholesale-Märkten für lokalen Zugang, zentralen Zugang und hochwertigen Zugang enthalten. Der Käufer übernimmt keine Verantwortung für Betrieb, Verwaltung oder Instandhaltung der Anlagen. Die Einhaltung aller Verpflichtungen aus den Branchenvorschriften, insbesondere der in den Referenzangeboten festgelegten (welche die Details und Verfahren für die Umsetzung der Kupferleitungszugangsverpflichtung regeln), obliegt allein Telefónica.

Um die potenziellen Folgen dieses Geschäftsschritts zu analysieren, hat die CNMC einer einmonatigen öffentlichen Konsultation zugestimmt. Innerhalb dieser Frist können natürliche und juristische Personen Stellungnahmen und Vorschläge einreichen und alle Interessierten Argumente, Dokumente und Belege vorlegen (Zugang zur öffentlichen Konsultation). Das zur Konsultation eingereichte Dokument argumentiert, dass angesichts der genannten Merkmale der Transaktion von Telefónica keine Änderung der bestehenden Zugangsverpflichtungen zum Kupfernetz erforderlich sei.