Diese Serie bietet dank der Vielfalt an unterschiedlichen Höhen und der großen Auswahl an Größen mit unterschiedlicher Kontaktanzahl völlig neue Freiheiten bei der Systemgestaltung. Um den Verkauf der von Harting entwickelten Produktlinie „har-flex“ in Deutschland zu verhindern, reichte die Erni Electronics GmbH beim Landgericht Köln Klage nach dem UWG (Unlauteres Wettbewerbsrecht) ein. Erni argumentierte, der Verkauf sei aufgrund der Gestaltung der Produktlinie unzulässig, da diese Verwechslungsgefahr berge. Mit der Klage wollte Erni den Verkauf der „har-flex“-Produktlinie unterbinden.
Die Anhörung bestätigte Hartings Argumentation uneingeschränkt, dass die eindeutige Kennzeichnung der Har-Flex-Produkte und das Harting-Logo auf den Informationen und Produkten der Har-Flex-Familie keinen Zweifel am Hersteller lassen. Harting betrachtet diese Kennzeichnung als klares Qualitätsversprechen für den Kunden.
Als Folge der Anhörung vor dem Landgericht Köln Ende September hat die Erni Electronics GmbH ihre Klage auf Anweisung des Gerichts zurückgezogen.
Die Erni Electronics GmbH stellte die Rechtmäßigkeit der internationalen Vermarktung der har-flex-Produktreihe durch Harting, die weltweit auf großes Interesse stieß, nicht in Frage. Es bestand auch kein Zweifel daran, dass Harting bei der Entwicklung der har-flex-Produktreihe alle Patente und sonstigen Schutzrechte beachtet hatte. Mit dem Ausgang der Anhörung und dem Rückzug der Klage durch die Erni Electronics GmbH wurde das Verfahren abgeschlossen.
„Wir freuen uns, dass unsere Argumente im Kölner Verfahren Erfolg hatten“, sagt Dr. Alexander Rost, Geschäftsführer der Harting Technology Group. „Die Verhandlung hat eindeutig gezeigt, dass weitere Einwände die Konkurrenz nicht daran hindern werden, den Vertrieb der Harting har-flex-Produktfamilie einzustellen.“
Harting präsentierte die Erweiterung der har-flex-Steckverbinderfamilie auf der SPS/IPC/DRIVES 2011 vom 22. bis 24. November in Nürnberg.
