Im Februar 2016 gab das Amtsblatt der EU (ABl. EU) bekannt, dass die Prüfnormen in allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Die Verordnung selbst trat am 12. Juli 2016 in Kraft. Um ausreichend Zeit für die Prüfung aller Produkte zu gewährleisten, gilt jedoch eine zwölfmonatige Übergangsfrist, in der Produkte, die vor Inkrafttreten der Bauprodukteverordnung (CPR) hergestellt wurden, weiterhin verkauft werden dürfen. Bis Juli 2017 müssen alle von dieser Verordnung erfassten Produkte geprüft sein und die entsprechende CE-Kennzeichnung tragen.
Paul Cave, Technischer Direktor bei Excel, erklärt: „Die wichtigste Änderung bei den derzeit auf dem Markt verwendeten Spezifikationen und Referenzen besteht darin, dass die Brennbarkeitsklassifizierung nach IEC 60332 durch eine Reihe von Euroklassen von A bis F ersetzt wird. A steht dabei für die höchste Flammwidrigkeit und F für die niedrigste, d. h. die höchste Brennbarkeit.“ Im Kommunikationssektor wird die Einhaltung der Vorschriften jedoch nur für B2ca-Kabel bis Kategorie F erwartet.
Die CPR gilt ausschließlich für „feste Infrastruktur“ und umfasst daher keine Verbindungsgeräte oder Patchkabel und Fächerkabel. Sie gilt jedoch für alle vorkonfektionierten Lösungen, wie z. B. MTP-Trunkkabel, die als „fest“ gelten, obwohl ihre Zertifizierung auf dem Kabelkern basiert, aus dem die Kabelkonfektion hergestellt wurde.
Wir sind uns der Bedeutung und der Auswirkungen dieser Umstellung bewusst und haben von Anfang an sichergestellt, dass wir in jeder Phase des Prozesses die notwendigen Schritte einleiten. Daher verfügen wir bereits über Produkte, die die entsprechenden Prüfungen bestanden haben und die neue CE-Kennzeichnung tragen.
Bevor die neuen Produkte verfügbar sind, werden die bestehenden Lagerbestände aufgebraucht sein. Excel ist jedoch bestens auf die Umstellung vorbereitet, die offiziell am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Kupfer- und Glasfaserkabel mit CE-Kennzeichnung werden eingeführt, sobald die bestehenden Lagerbestände aufgebraucht sind.
