Die Vereinbarung sieht vor, dass jedes Unternehmen sein eigenes FTTH-Netz in komplementären Gebieten aufbaut. Dies umfasst sowohl die horizontale Verkabelung als auch die für den Gebäudezugang notwendige vertikale Verkabelung. Beide Unternehmen gewährleisten zudem den gegenseitigen Zugang und die Nutzung ihrer jeweiligen Infrastrukturen. Darüber hinaus verhandeln beide Betreiber gemeinsam Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Betreibern, die über vertikale Infrastruktur in den von dieser Vereinbarung abgedeckten Gebieten verfügen.

Der Ausbauplan wurde von beiden Unternehmen hinsichtlich des Tempos und der Ausbaugebiete abgestimmt. Die Gebiete sind so ähnlich wie möglich, um Gegenseitigkeit und Ausgewogenheit in der Vereinbarung zu gewährleisten. Ziel des Plans ist es, 2015 drei Millionen und 2017 sechs Millionen Haushalte in über 50 Städten zu erreichen und die FTTH-Abdeckung in Spanien deutlich zu erweitern. Das Ausbautempo kann je nach Marktentwicklung und regulatorischen Rahmenbedingungen in gegenseitiger Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen angepasst werden.

Die Abdeckungsbereiche der von jedem Unternehmen aufgebauten horizontalen Netze ergänzen sich und überschneiden sich nicht. Ihre technischen Eigenschaften sind kompatibel, sodass sie zu einem einzigen, größeren Netz verbunden werden können, um die Effizienz der getätigten Investitionen zu maximieren. Jedes Unternehmen ist Eigentümer des in seinem Versorgungsgebiet errichteten Netzes und bündelt die getätigten Investitionen.

Im Hinblick auf die vertikale Verkabelung errichtet jedes Unternehmen eigene vertikale Leitungen in Gebäuden innerhalb seines Versorgungsgebiets, in denen diese noch nicht vorhanden sind. Beide Unternehmen teilen sich die im Rahmen dieser Vereinbarung errichteten vertikalen Leitungen und arbeiten zusammen, um Zugang zur vertikalen Infrastruktur anderer Betreiber in Gebäuden zu erhalten, in denen diese bereits vorhanden ist. Jedes Unternehmen ist für die Wartung seines Netzes im vereinbarten Gebiet verantwortlich.

Der Anschluss der Endkunden sowie die Bereitstellung, Wartung und Verwaltung des Enddienstes erfolgen durch jedes Unternehmen vollständig unabhängig. Ebenso unterscheiden sich die kommerziellen Angebote beider Unternehmen und verfügen daher über unabhängig festgelegte Preise, Supportleistungen und Vertriebskanäle. Auf diese Weise profitieren die Kunden von der Vereinbarung durch ein breiteres Angebot, eine größere Reichweite von Breitbandanschlüssen und einen verstärkten Wettbewerb.

Diese Vereinbarung steht anderen Betreibern offen, die in dasselbe Ausbaumodell investieren möchten.


Regulatorisches Umfeld:
Eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der Ziele dieser Vereinbarung ist die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung vertikaler Verkabelung mit anderen Betreibern in den Versorgungsgebieten. In diesem Zusammenhang verhandeln Orange und Vodafone seit Monaten unabhängig voneinander mit Telefónica über eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Verkabelung in Gebäuden, bisher jedoch ohne Erfolg.

Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass in Kürze ein regulatorischer Rahmen für Glasfaser geschaffen wird, der Folgendes ermöglicht:
1. Die vollständige gemeinsame Nutzung der Verkabelung in Gebäuden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu einem kostengerechten Preis.
2. Einen leichteren Zugang zu den Leitungen von Telefónica, der für den schnellen und umfassenden Ausbau des neuen Netzes unerlässlich ist.
3. Die Aufhebung der 30-Mbit/s-Begrenzung im NEBA-Angebot unter wirtschaftlichen Bedingungen, die Wettbewerb auf dem Glasfasermarkt ermöglichen.
4. Eine einfachere und schnellere Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die geplanten Ausbauten durch koordinierte administrative Maßnahmen von Stadtverwaltungen und Anwohnervereinigungen.

Erfolgreiche Vorangegangene Vereinbarungen:
Dies ist nicht das erste Mal, dass Vodafone und Orange eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung des Netzausbaus getroffen haben. Sie unterzeichneten 2006 ein RAN-Sharing-Abkommen mit dem Ziel, die 3G-Mobilfunknetzabdeckung in ländlichen Gebieten (mit 1.000 bis 25.000 Einwohnern) auszubauen. Aufgrund des Erfolgs wurde dieses Abkommen im vergangenen Jahr auf die 2G-Technologie im selben geografischen Gebiet ausgeweitet, mit dem Ziel, 6.000 gemeinsame Standorte in 52 Provinzen zu nutzen.