Gegenstand dieser Klage ist die Vermarktung von „har-flex“-Produkten durch Harting, die ERNI als unzulässige Nachahmung seiner fortschrittlichen SMC-Steckverbinder mit einem Rastermaß von 1,27 mm ansieht, die sich seit langem mit großem Erfolg auf dem Markt etabliert haben.


Derzeit sind Steckverbinder auf dem Markt erhältlich, die in Design und Aussehen den SMC-Komponenten von ERNI Electronics ähneln. Das Unternehmen stellt daher ausdrücklich klar, dass es sich bei diesen Steckverbindern weder um autorisierte Reproduktionen von ERNI Electronics-Steckverbindern handelt, noch bestehen kommerzielle Vereinbarungen mit den jeweiligen Anbietern.

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