- E-Mail-Dienste (da es sich um einen zwischenmenschlichen Kommunikationsdienst handelt, der unabhängig von der Rufnummer ist).
- Dienste für den Zugriff auf Datenbanken und elektronische Abonnentenverzeichnisse.
- Sprachkommunikationsdienste zwischen Computern sowie Sprach- und Datenkommunikationsdienste zwischen Computern (da es sich um zwischenmenschliche Dienste handelt, die unabhängig von der Nummerierung sind).
In den letzten Wochen wurden Betreiber verpflichtet, Dienste wie Videokonferenzen, Videotelefonie und Multi-Videokonferenzen, Sprachnachrichten, elektronische Nachrichten und Unified Messaging sowie Faxdienste auf Abruf einzustellen, sofern es sich um zwischenmenschliche Dienste handelt, die unabhängig von Telefonnummern sind und nicht die Bereitstellung eines anderen elektronischen Kommunikationsdienstes beinhalten, der primär auf Signalübertragung basiert. In diesen Fällen ist keine Registrierung im Betreiberregister mehr erforderlich, die Meldung zu statistischen Zwecken und für Erhebungen bleibt jedoch bestehen.
