Petra de Sutter, stellvertretende belgische Premierministerin und Ministerin für öffentliche Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Post und Telekommunikation: „In Europa könnte der Ausbau von Glasfaser und 5G mit weniger Bürokratie deutlich einfacher sein. Wir gehen diese administrative Hürde mit dem sogenannten Gigabit-Infrastrukturgesetz an. Wir haben bereits eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Dies würde es europäischen Bürgern ermöglichen, mit Glasfaser oder 5G schneller im Internet zu surfen.“

Mathieu Michel, belgischer Staatssekretär für Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung, Datenschutz und Bauregulierung: „Mit dem Abschluss des dreiseitigen Dialogs bekräftigt Belgien sein starkes Engagement für einen schnellen und optimalen Internetzugang für alle. Durch die landesweite Vereinheitlichung des Netzes schlagen wir Brücken zu einem umfassenderen europäischen Ökosystem und demonstrieren unser Interesse an einer Harmonisierung auf europäischer Ebene. Diese Initiative wird nicht nur schnelle Verbindungen für unsere Bürgerinnen und Bürger fördern, sondern auch Skaleneffekte für die beteiligten Betreiber und Unternehmen ermöglichen.“

Hauptziele der neuen Gesetzgebung

Das neue Gesetz zielt darauf ab, die unnötig hohen Kosten für den Ausbau der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur zu senken, die unter anderem durch die Genehmigungsverfahren verursacht werden, die vor der Inbetriebnahme oder Modernisierung von Netzen erforderlich sind. Diese Verfahren sind nach wie vor komplex, mitunter langwierig und unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Die Verordnung zielt außerdem darauf ab, den Netzausbau zu beschleunigen, Rechtssicherheit und Transparenz für alle beteiligten Wirtschaftsakteure zu gewährleisten und effizientere Planungs- und Bereitstellungsprozesse für Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze zu ermöglichen.

Dieses Gesetz zur minimalen Harmonisierung regelt auch den Einsatz von und den Zugang zur internen physischen Infrastruktur. Es soll grenzüberschreitende Anwendungen erleichtern und den Beteiligten – Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze, Geräteherstellern und Bauunternehmen – größere Skaleneffekte ermöglichen.


Die Änderungsanträge der Mitgesetzgeber

Die vorläufige Vereinbarung behält die allgemeine Ausrichtung des Kommissionsvorschlags bei. Die Mitgesetzgeber haben jedoch Teile des Vorschlags, insbesondere in Bezug auf folgende Aspekte, geändert:

Um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurde ein obligatorischer Schlichtungsmechanismus zwischen öffentlichen Stellen und Telekommunikationsbetreibern eingeführt.
Für kleinere Gemeinden wurde eine Übergangsfrist vorgesehen, und es wurden spezifische Bestimmungen zur Förderung der Konnektivität in ländlichen und abgelegenen Gebieten aufgenommen.
Die Kriterien für die Berechnung fairer und angemessener Zugangsbedingungen wurden präzisiert.
Eine spezielle Bestimmung regelt die Rolle von Vermittlern zwischen Grundstückseigentümern und Infrastrukturbetreibern.
Es wurden spezifische Bestimmungen für ein freiwilliges „Glasfaser-Vorbereitungs“-Label für Gebäude vereinbart.
Der Text enthält mehrere Ausnahmen für kritische nationale Infrastrukturen.

Schließlich sieht die Übergangsvereinbarung, angesichts der Tatsache, dass der derzeitige Einzelhandelspreis für regulierte Kommunikationsdienste innerhalb der EU am 14. Mai 2024 ausläuft, den fortgesetzten Schutz der Verbraucher, insbesondere schutzbedürftiger Nutzer, vor, indem die Preisobergrenzen verlängert werden, die derzeit bei 0,19 € pro Minute für Anrufe und 0,06 € pro SMS liegen.

Die vorläufige Vereinbarung garantiert grundsätzlich, dass die Mitgliedstaaten weitgehende Autonomie besitzen, um strengere und detailliertere Regelungen zu mehreren wichtigen Elementen dieser neuen Verordnung zu erlassen. Das neue Gesetz tritt 18 Monate nach seinem Inkrafttreten in Kraft, einige spezifische Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.


Nächste Schritte

Nach der vorläufigen Einigung werden die technischen Arbeiten von Experten beider Institutionen fortgesetzt, um den Mitgesetzgebern einen Kompromisstext zur Genehmigung vorzulegen. Der belgische Ratsvorsitz beabsichtigt, den Text den Vertretern der Mitgliedstaaten (Coreper) so bald wie möglich zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Genehmigung wird der Entwurf des Rechtsakts einer rechtlichen und sprachlichen Prüfung unterzogen, bevor er von beiden Institutionen förmlich angenommen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft gesetzt wird.
Hintergrundinformationen

Die Breitbandkostenrichtlinie (BCRD, 2014/61/EU), die derzeit in Kraft ist, zielte darauf ab, den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetzen durch die Senkung der Ausbaukosten mittels harmonisierter Maßnahmen zu erleichtern. Die digitalen Ziele, auf denen die BCRD basierte, wurden seit 2014 entweder erreicht oder sind überholt. So ist beispielsweise der Anteil europäischer Haushalte mit Zugang zu einem 30-Mbit/s-Internetnetz zwar von 58,1 % im Jahr 2013 auf 90,1 % im Jahr 2021 gestiegen, doch ist diese Geschwindigkeit angesichts des wachsenden Bedarfs von Unternehmen und Bürgern an Netzen mit deutlich höherer Kapazität nicht mehr zukunftssicher.

Neben den Fortschritten bei digitalen Technologien seit 2014 haben auch andere Faktoren eine Überprüfung durch die Zentralbank der Dominikanischen Republik (BCRD) erforderlich gemacht. Die niedrigen Kapitalrenditen und hohen Investitionskosten im Telekommunikationssektor haben begonnen, die Fortschritte bei der Erreichung der im politischen Programm der Digitalen Dekade festgelegten Digitalisierungsziele für 2030 zu gefährden. Die Kommission schätzt, dass die Investitionslücke zwischen dem aktuellen Niveau und dem zur Erreichung dieser Konnektivitätsziele erforderlichen Betrag jährlich rund 65 Milliarden Euro beträgt.

Am 23. Februar 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für Maßnahmen zur Senkung der Kosten für den Ausbau von Gigabit-Netzen und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturgesetz) vor. Am 3. Juni 2023 nahm der Rat für Telekommunikation einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis und verabschiedete am 5. Dezember 2023 eine allgemeine Leitlinie zu diesem Thema.