Die neuen Regelungen zielen auch darauf ab, die unnötig hohen Kosten für den Ausbau von Hochleistungsnetzen zu senken, die unter anderem durch Genehmigungsverfahren verursacht werden. Diese Verfahren werden durch einen obligatorischen Schlichtungsmechanismus zwischen öffentlichen Stellen und Telekommunikationsbetreibern vereinfacht. Die neue Gesetzgebung wird zudem für mehr Transparenz sorgen und eine effektive Planung für Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze gewährleisten.
Um einen besseren Zugang zu Diensten der Informationsgesellschaft für die Öffentlichkeit und Unternehmen zu erreichen, befasst sich das Gigabit-Infrastrukturgesetz auch mit dem Einsatz von und dem Zugang zu physischer Infrastruktur innerhalb von Gebäuden.
Darüber hinaus räumt das neue Gesetz den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum ein, beispielsweise durch Ausnahmen für kritische nationale Infrastrukturen.
Da die derzeitige Preisobergrenze für regulierte innergemeinschaftliche Kommunikation am 14. Mai 2024 ausläuft, werden die aktuellen Höchstgrenzen von 0,19 € pro Gesprächsminute und 0,06 € pro SMS bis zum 30. Juni 2032 verlängert, um den Schutz, insbesondere schutzbedürftiger Verbraucher, zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Der Text wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das neue Gesetz gilt 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, wobei einige spezifische Bestimmungen erst zu einem späteren Zeitpunkt Anwendung finden.
Hintergrund
Die digitalen Ziele, auf denen die BCRD basierte, wurden seit 2014 entweder erreicht oder sind überholt. Darüber hinaus haben weitere Faktoren eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Die geringe Eigenkapitalrendite und die hohen Investitionskosten im Telekommunikationssektor haben begonnen, die Fortschritte bei der Erreichung der digitalen Ziele des politischen Programms „Digitale Dekade“ bis 2030 zu gefährden, was zu einem jährlichen Investitionsdefizit von rund 65 Milliarden Euro führt.
Die Kommission (Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt) legte im Februar 2023 den Gesetzentwurf zur Gigabit-Infrastruktur vor. Alin Mituta (Renew Europe/RO) war der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu diesem Gesetzentwurf, und am 6. Februar 2024 wurde zwischen den beiden Gesetzgebern eine vorläufige Einigung erzielt.
