Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Hersteller von 5G-Kommunikationskomponenten können die Cybersicherheitseigenschaften ihrer Produkte unabhängig überprüfen lassen und damit die Zertifizierungspflicht für kritische Netzwerkkomponenten gemäß Telekommunikationsgesetz erfüllen. Das nationale Zertifizierungssystem dient zudem als Vorbild für einen künftigen europäischen Zertifizierungsvorschlag gemäß Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersicherheitsgesetz, CSA).“ Weiter heißt es: „Aufgrund der gesammelten Erfahrungen engagiert sich BSI aktiv in der Entwicklung dieses künftigen europäischen 5G-Zertifizierungssystems (EU5G), um die sichere Digitalisierung in Europa voranzutreiben.“.